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BImSchG Anlagen

Sogenannte BImSchG Anlagen (Anlagen die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden) oder andere Anlagen mit besonderen Brandgefahren verlangen eine besondere brandschutztechnische Beurteilung. Das sind in der Regel Anlagen, die besonders umweltrelevant sind oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen könnten.

Typische Beispiele für Anlagen mit erhöhter Brandgefahr oder BImSchG Anlagen sind Tanklager für entzündliche, hochentzündliche oder leichtentzündliche Flüssigkeiten, prozesstechnische Freianlagen in der chemischen Industrie, Müllverbrennungsanlagen, Gaskraftwerke, Kohlekraftwerke oder Müllheizkraftwerke, ortsfeste Druckanlagen, Wasserstofftankstellen, Gefahrstofflager, Siloanlagen oder Biogasanlagen. Im Zuge eines Genehmigungsverfahrens sind für dieser Art von BImSchG Anlagen Brandschutzkonzepte oder Brandschutzgutachten einzureichen.

Vielfach sind für solche Anlagen im Baurecht keine brandschutztechnischen Anforderungen verankert. Die besonderen Brandgefahren dieser Anlagen werden dann auf Grundlage von Richtlinien und Regelwerken, die nicht aus dem Baurecht stammen, gepaart mit der Expertise des Sachverständigen, beurteilt. Als Grundlage der Beurteilung können Richtlinien aus dem Arbeitsschutz, Richtlinien von Fachverbänden oder aus der Versicherungswirtschaft dienen. In diesen Richtlinien sind Grundsätze für gefahrenspezifische Lösungen zur Minimierung des hohen Brandrisikos skizziert, die dann auch bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten oder Brandschutzgutachten berücksichtigt werden können.

Tanklager für Großtanks
Müllverbrennungsanlage

Da diese Richtlinien jedoch für die Beurteilung baulicher Anlagen formalrechtlich nicht bindend sind, obliegt es unseren Sachverständigen jeweils eine risikobasierte Einzelfallbeurteilung durchzuführen. Hierzu bedarf es der langjährigen Erfahrung und vertieften Kenntnisse über die Funktionsweisen solcher Anlagen. Bei der brandschutztechnischen Beurteilung von Anlagen mit erhöhter Brandgefahr oder BImSchG Anlagen werden zunächst die Brandeintrittswahrscheinlichkeit und die Brandauswirkung beurteilt. Dann werden in Wechselwirkung dazu mögliche risikovermindernde Maßnahmen betrachtet. Zuletzt wird eine Kombination aus baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen ausgewählt, die das Brandrisiko auf ein vertretbares und beherrschbares Maß reduzieren. Diese erforderlichen Maßnahmen werden dann als Anforderung im Brandschutzkonzept oder im Brandschutzgutachten beschrieben.

Bei Anlagen mit besonderen Brandgefahren durch Gase oder Flüssigkeiten ist zudem zu berücksichtigen, dass im Brandfall sogenannte Kohlenwasserstoffbrände unterstellt werden müssen. Diese Brände entstehen immer bei der Verbrennung brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Sie zeichnen sich durch einen wesentlich heftigeren Temperaturanstieg oder durch ein wesentlich höheres Temperaturmaximum (bis zu 1200°C) im Brandfall aus. Herkömmliche Brandszenarien und auch herkömmliche Brandschutzsysteme aus dem klassischen Hochbau sind auf Kohlenwasserstoffbrände nicht übertragbar, so dass für diesen Anwendungsfall ebenfalls Sonderlösungen bestimmt werden müssen.

Haben Sie Fragen zu Anlagen mit erhöhter Brandgefahr oder sind Sie Betreiber einer BImSchG Anlage? Wir beraten sie gerne zu Fragestellungen des Brandschutzes. Benötigen Sie ein Brandschutzkonzept oder Brandschutzgutachten für Ihre BImSchG Anlage? Wir erarbeiten smarte Lösungen.